IT-SicherheitsrichtlnieW&B ist KBV-zertifizierter IT-Dienstleister
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) legt Anforderungen und Notwendigkeiten für die digitale Zukunft in Praxen fest. Maßgeblich ist dabei die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Es wird das Minimum der Maßnahmen beschrieben, welche Praxisinhabende ergreifen müssen. Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach Praxisgröße und der vorhandenen ITInfrastruktur. Auf der Homepageseite "IT-Sicherheitsrichtlinie / Digitale-Versorgung Gesetz" erhalten Sie wieiterführende Informationen.
KZBV und KBV würden zudem vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Zertifizierungsrichtlinie zu erstellen. Diese Richtlinie ist Grundlage für Dienstleister, um die entsprechende Sachkunde nachweisen zu können und ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben. Im Einverständnis mit der KZBV wird das Zertifizierungsverfahren durch die KBV durchgeführt.
Ziel ist es, dass allen Praxen anhand einer Aufstellung von zertifizierten Dienstleistern klar ersichtlich ist, wer als IT-Sicherheitsexperte die IT-Sicherheitsrichtlinie einzuhalten vermag und entsprechende Manahmen umsetzen kann.
Mit unseren über 25 Jahren Erfahrung sowie als zertifizierter IT-Dienstleister gemäß § 75b Abs. 5 SGB V, können wir Ihnen die Arbeit abnehmen und Ihre Praxis im Bereich IT-Sicherheit rechtskonform aufstellen. Wir bieten Ihnen nicht nur IT-Konzepte, sondern prüfen Ihre IT-Infrastruktur gemäß den rechtlichen Vorgaben – ganz egal, wo Sie Ihre IT-Hardware erworben haben.
Es wird das Minimum der Maßnahmen beschrieben, welche Praxisinhabende ergreifen müssen. Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach Praxisgröße und der vorhandenen ITInfrastruktur. Auf der Homepageseite "IT-Sicherheitsrichtlinie / Digitale-Versorgung Gesetz" erhalten Sie wieiterführende Informationen.
KZBV und KBV würden zudem vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Zertifizierungsrichtlinie zu erstellen. Diese Richtlinie ist Grundlage für Dienstleister, um die entsprechende Sachkunde nachweisen zu können und ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben. Im Einverständnis mit der KZBV wird das Zertifizierungsverfahren durch die KBV durchgeführt.
Ziel ist es, dass allen Praxen anhand einer Aufstellung von zertifizierten Dienstleistern klar ersichtlich ist, wer als IT-Sicherheitsexperte die IT-Sicherheitsrichtlinie einzuhalten vermag und entsprechende Manahmen umsetzen kann.
Mit unseren über 25 Jahren Erfahrung sowie als zertifizierter IT-Dienstleister gemäß § 75b Abs. 5 SGB V, können wir Ihnen die Arbeit abnehmen und Ihre Praxis im Bereich IT-Sicherheit rechtskonform aufstellen. Wir bieten Ihnen nicht nur IT-Konzepte, sondern prüfen Ihre IT-Infrastruktur gemäß den rechtlichen Vorgaben – ganz egal, wo Sie Ihre IT-Hardware erworben haben.
Selbst-CheckKennen Sie schon unseren IT-Sicherheitscheck?
Sie möchten wissen, wie der aktuelle IT-Sicherheitsstand in Ihrer Praxis ist?
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in einer Liste zusammengefasst, welche im Rahmen der IT-Sicherheitsrichtlinie eingehalten werden müssen. Mit unserem Selbst-Check können Sie sich ganz einfach einen Überblick verschaffen.
Sollten Sie auf dieser Liste Punkte mit nein oder gar nicht beantworten können, herrscht Änderungs- und/oder Aufklärungsbedarf.
Sie wollen Ihre Praxis rechtskonform aufstellen?
W&B steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, die IT und deren Pflege auf den aktuell geforderten Stand zu bringen. Mein Name ist Jörg Bösenberg, ich bin Teamleiter Vertrieb Dental und Ihr Ansprechpartner im Bereich DVG und IT-Sicherheitsrichtlinie.Gerne stellen ich Ihnen unverbindlich unser Konzept vor.