Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Neuer KommunikationsstandardKommunikation im Medizinwesen (KIM)

Die Abkürzung KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch zwischen allen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Auf einheitlichen und sicheren Standards basierend können Informationen und Dokumente zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden. Dabei werden die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.

Ein Anschluss an die TI sowie eine oder mehrere KIM-Adressen inklusive Software-Komponenten zur Umsetzung der von der gematik spezifizierten Fachanwendung sind zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an KIM.

Vorzüge von KIM

  • KIM ermöglicht die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). In der digitalen Welt ist QES der handschriftlichen Unterschrift der Papierwelt rechtlich gleichgestellt. Dies ist wichtig, um rechtssicher elektronische Dokumente medizinischen Inhalts (z. B. Befundberichte, Notfalldatensatz) unterschreiben zu können.
  • Integration in PVS: Übermittlung von elektr. Arztbriefen wird als erste Mehrwertanwendung zur Verfügung stehen. Künftig wird auch der Versand von elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), weiteren Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern verpflichtend über KIM erfolgen.
  • Kommunikation nur zwischen registrierten und verifizierten Nutzern im sicheren, verschlüsseltes Netzwerk der Telematikinfrastruktur
  • Verringerung von Arbeits- und damit Zeitaufwand
  • Steigerung von Rechtssicherheit und Datenschutz
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Voraussetzungen für KIM

  • Internetanschluss
  • eHealth-Konnektor (unterstützt neben VSDM auch NFDM, eMP und KIM; im Rahmen des Online-Rollouts für das Versichertenstammdaten-Management angeschaffte Konnektoren benötigen ein entsprechendes Update)
  • elektronischer Praxisausweis (SMC-B) – bei bereits an die TI angebundenen Praxen vorhanden
  • stationäres eHealth-Kartenterminal – bei bereits an die TI angebundenen Praxen vorhanden
  • Praxisverwaltungssystem (PVS), von dem KIM-Nachrichten versendet und empfangen werden können, alternativ ein Standard- E-Mail-Programm (z.B. Microsoft Outlook)
  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter. Von diesem erhalten Sie eine KIM-Adresse, ähnlich einer E-Mail-Adresse. Weitere Informationen dazu erhalten Sie weiter unten.
  • „KIM-Clientmodul“ Ihrer Praxisverwaltungssoftware (z. B. Z1 / Z1.PRO, CHREMASOFT etc.). Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an den Software-Anbieter.
  • Einen elektronischen Zahnarztausweis (eZAA) z. B. für das elektronische Signieren von Behandlungsberichten oder im Rahmen der qualifizierten Signatur der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Auch für eine persönliche KIM-Adresse, auf die das sonstige Praxispersonal keinen Zugriff haben soll, wird ein eZAA benötigt. Obendrein ist der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) Voraussetzung für die weiteren Anwendungen „elektronischer Medikationsplan (eMP)“ und „Notfalldatenmanagement (NFDM)“. Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für Zahnärzte. Weitere Informationen zum eZAA und dessen Beantragung bekommen Sie von Ihrer zuständigen Zahnärztekammer.
  • Ein aktuell gehaltenes Virenschutzprogramm. KIM-Nachrichten sind aufgrund ihrer Sicherheitsstandards „Ende zu Ende“- verschlüsselt. Eine Prüfung der Nachricht und ihrer Anhänge auf Viren z. B. durch den Dienstbetreiber ist aufgrund der Vertraulichkeit nicht möglich.

Alle auf einen StreichMit dem ePA-PLUS-PAKET von CGM

CGM hat für Sie ein praktisches ePA-PLUS-PAKET geschnürt. Im ePA-PLUS-PAKET zum Vorteilspreis sind enthalten:

  • KIM – Praxiskommunikationsschnittstelle – eNachricht im Praxisverwaltungssystem (PVS) CGM Z1, CGM Z1.PRO oder CHREMASOFT
  • NFDM – Notfalldatenmanagement
  • eMP – elektronische Medikationsplan
  • ePA – elektronische Patientenakte (Stufe 1.1)
  • eRezept – elektronisches Rezept

Mit dem ePA-PLUS-PAKET für Ihre CGM-Praxissoftware profitieren Sie nicht nur von der Sicherheit, die gesetzlichen Fristen einzuhalten, und von der finanziellen Förderung, sondern auch von einem attraktiven Frühbucherpreis. Alle Komponenten, die Sie eventuell bereits bestellt haben, werden dabei selbstverständlich mit dem Paketpreis zu Ihren Gunsten verrechnet.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der CGM Homepage.
Das CGM Bestellformular können Sie hier herunterladen.

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